Direktversicherung im Rahmen der BAV
Die Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge wird geregelt im § 3.63 EStG.
Ein Unternehmen kann seit dem 01.01.2005 jedem Arbeitnehmer eine Direktversicherung mit individuellen Gestaltungsmöglichkeiten nach § 3.63 EStG anbieten.
Die Direktversicherung nach § 3.63 EStG bietet eine Fülle von individuellen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die staatliche Förderung der Direktversicherung bietet für alle Arbeitnehmer eine passgenaue Gestaltung der Altersvorsorge.
Die BAV insgesamt, kann unterschiedlich finanziert
werden.
Erstens, als reine Arbeitgeberfinanzierung.
Zweitens, durch Gehaltsverwendung,
bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze.
Drittens, hinzugerechnet werden kann der Förderbetrag des § 40 b EStG.
Fragen Sie unsere Experten nach den unterschiedlichen Finanzierungsmodellen. Telefon Nr. 06432-910969.
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Auch bei der betrieblichen Altersversorgung sollten die wichtigen Parameter und Anforderungen der Altersvorsorge eingesetzt werden.
- Erstens, die Werte zur Altersvorsorge für den Arbeitnehmer.
- Zweitens, die Absicherung der Arbeitskraft, einschließlich einer Leistungsdynamik zum Inflationsausgleich.
- Drittens, maximale Leistungen zur Hinterbliebenenversorgung im Rahmen der Direktversicherung.
Die Versorgung der Hinterbliebenen stellt einen wichtigen Faktor der Direktversicherung dar.
Die Leistungsbreite des Versicherungsmarktes ist auch bei der Direktversicherung sehr groß.
Vorgabe:
Arbeitnehmer 30 Jahre, verheiratet, Ehefrau 25 Jahre, 1 Kind,
angestellter Bäckermeister.
Bruttoeinkommen 36.000,–€ p. a., Ehefrau 12.000,– € p. a.
Die Direktversicherung soll genutzt werden, da die Nettobelastung durch einen attraktiven
Arbeitgeberanteil gegen 0 geht.
Es besteht eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung in angemessener Höhe für den Ehemann, bereits seit einigen Jahren. (Hohes Berufsrisiko).
Auch im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, ist eine Risikoanalyse zur Gestaltung einer BAV, aus Sicht des Vorsorgeexperten Helmut Jäger ein Muss.
Die Risikofaktoren gelten für alle Schichten und können nicht außer Acht gelassen werden.
Wenn es ein Risiko ist, dann auch in jeder der Förderschichten.
Ohne Einschluss einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, ist die Gefahr sehr groß das Sparziel nichz zu erreichen
Das Transparenzgebot ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der betrieblichen Altersvorsorge so einzusetzen, das der Nutzen für beide Seiten erfolgen kann.
Transparenz in der Versicherungsbrache ist nur zu erreichen, wenn der Transparenzgedanke auf den gesamten Markt übertragen wird.
Der Versicherungsmakler ist Sachwalter seines Mandanten.
Der Partner der Unternehmen in Handwerk, der Gewerbetreibenden und Freiberufler.
Transparenz in der Versicherungswirtschaft ist nur mit System zu schaffen.
Ohne Marktanalyse , kann es in den einzelnen Berufsfeldern nicht zu dem erforderlichem Ergebnis für kommen.
Nur die neutralen Vergleichsberechnungen, der einzelnen Leitungsbereiche erfüllen Ihre Aufgabe..
Ergebnisse einer Kurzanalyse:
Monatlicher Beitrag 100,– €, Endalter 65, mit Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit.
Bäckermeister, maximale Rentengarantiezeit.
Klassiche Rente.
Quelle: Morgen § Morgen LV Winwin, Stand 08.03.2015.
Erstens, garantierte Rente: 98,08€ bis 126,24€
Zweitens, Rente mit 65: 152,–€ bis 206,–€
Drittens, Rentengarantiezeit: von 20 bis 34 Jahren.
Hinzu kommt das eingeschränkte Angebot einer Leistungsdynamik in der Direktversicherung nach § 3.63 EStG.
Diese Kurzanalyse zeigt die Notwendigkeit einer umfassenden Vergleichsberechnung.
Die Angebote der Versicherer gehören auf den Prüfstand.